Über NEDIK

Um die schweizweite Effektivität der Verfolgung und Bekämpfung von Cyberkriminalität mittels einer intensivierten Kooperation und Koordination zwischen den Kantonen zu steigern, wurde zwischen der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD) und der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz (KKPKS) eine Vereinbarung verabschiedet, welche die Organisation und die Finanzierung des Netzwerks digitale Ermittlungsunterstützung Internetkriminalität (NEDIK) regelt und am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. NEDIK ist unter anderem für die Sicherstellung von gegenseitigem Wissenstransfer zwischen den Kantonen verantwortlich und arbeitet eng mit der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) und dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) zusammen.