23.07.2020 Missbräuchliche Verwendung von digitalen Zahlungsmethoden
Angebliche Paketlieferung durch Zollverwaltung zurückbehalten
Der Empfänger wird von einem vermeintlichen Zollkundendienst per E-Mail darüber informiert, dass die Zustellung eines Pakets aufgrund angeblich ausstehender Mehrwertsteuer- oder Zollgebühren nicht abgeschlossen werden könne. Um die Zustellung des Pakets an die Wohnadresse zu ermöglichen, sollen die ausstehenden Gebühren vorgängig beglichen werden.
Die Betrugsmasche
Die Betrüger versenden E-Mails im Namen einer regionalen Zollbehörde. Darin behaupten sie, die Zustellung eines Pakets könne wegen angeblich ausstehender Mehrwertsteuer- oder Zollgebühren nicht abgeschlossen werden. Für die weitere Bearbeitung und Zustellung des Pakets verlangen sie eine Zahlung mittels Paysafecard. Dazu enthält die Nachricht eine kurze Anleitung und einen Link zur offiziellen Paysafecard-Webseite.
Um der Forderung einen offiziellen Anstrich zu verleihen, führen die Betrüger zudem eine angebliche gesetzliche Grundlage auf: «Artikel 134-I und II-1° des CGI: GESETZ Nr. 2012-1510 vom 03. Mai 2017 - Art. 68 (V) Die Validierung des Paysafecard-Guthabens für die Zahlung von Zollgebühren ist gültig.»
Anschliessend soll das Opfer den 16-stelligen Paysafecard-PIN per E-Mail an die Betrüger übermitteln. Sobald der Code weitergegeben wurde, können die Täter das Guthaben innert kurzer Zeit einlösen.
Was muss ich tun
- Ignorieren Sie das E-Mail.
- Sollten Sie tatsächlich auf ein Paket warten, kontaktieren Sie über die offiziellen Kontakte den Anbieter oder das Transportunternehmen direkt. Verwenden Sie dafür jedoch nicht die Kontaktangaben, welche im E-Mail ersichtlich sind.
- Verschicken Sie keine Codes per E-Mail oder per SMS, wenn Sie bezüglich des Empfängers keine 100% Sicherheit haben.
- Bestätigen Sie den Erhalt des E-Mails nicht bzw. nehmen Sie keinen Kontakt zu den Cyberkriminellen auf.
Ich habe bereits meine Daten preisgegeben
- Je nach Kaufvariante nehmen Sie unverzüglich mit Ihrem Zahlungsdienstleister oder Finanzinstitut Kontakt auf und versuchen Sie die Zahlung bzw. die Einlösung des Codes zu stoppen.
- Begeben Sie sich nach telefonischer Voranmeldung zu Ihrer örtlichen Stelle der Kantonspolizei und erstatten Sie Anzeige.