04.11.2026 Vishing/Smishing/(Spear) Phishing: Erhältlich machen von persönlichen und/oder vertraulichen Daten in unbefugter Weise

Gefälschte EHRA-Mail fordert zur Aktualisierung von Handelsregisterdaten auf

Businessman working on a laptop, holding his glasses, appearing pensive and focused

Eine E-Mail im Namen des Eidgenössischen Amts für das Handelsregister (EHRA) fordert Unternehmen auf, angeblich fehlerhafte Registerdaten innert sechs Arbeitstagen zu aktualisieren. Der enthaltene Link führt zu einer gefälschten Behördenwebsite, die Kontakt- und Personendaten sowie IBAN und Bankname abfragt.

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Die Betrugsmasche

Die E-Mail gibt vor, vom Eidgenössischen Amt für das Handelsregister (EHRA) zu stammen. Angebliche Änderungen am Handelsregistereintrag hätten gezeigt, dass die hinterlegten Firmendaten möglicherweise fehlerhaft seien. Für die Korrektur wird eine Frist von sechs Arbeitstagen gesetzt. Andernfalls werden Verwaltungsmassnahmen, die vorübergehende Löschung des Eintrags und Schwierigkeiten bei geschäftlichen Vorgängen angedroht. Mit der Begrüssung «Grüezi, sehr geehrte Geschäftsleitung» richtet sich die Nachricht ausdrücklich an die Unternehmensleitung. Möglicherweise sollen damit Personen mit Entscheidungs- oder Verwaltungsverantwortung angesprochen und der Aufforderung zusätzliches Gewicht verliehen werden.

Der Link führt auf eine Website, die den Auftritt der Schweizerischen Eidgenossenschaft nachahmt und den Vorgang als behördliche Prüfung inszeniert. Nach Eingabe der Referenznummer werden Angaben zur Person, zum Unternehmen und zur Kontaktaufnahme verlangt. Danach soll die Berechtigung angeblich anhand der IBAN überprüft werden; zusätzlich wird der Bankname abgefragt. Fortschrittsanzeigen und eine abschliessende Erfolgsmeldung lassen die einzelnen Eingaben wie Teile eines zusammenhängenden Verwaltungsprozesses erscheinen.

Die erfassten Angaben könnten als Grundlage für einen späteren gezielten Betrugsversuch dienen, etwa Spear-Phishing per E-Mail oder Vishing per Telefon. Denkbar ist, dass sich die Täter erneut als EHRA oder als Mitarbeitende der angegebenen Bank ausgeben und weitere sensible Informationen oder eine Zahlung verlangen.

Was muss ich tun?

  • Leiten Sie potenzielle Betrugs-E-Mails an Cybercrimepolice.ch weiter.
  • Ignorieren Sie das E-Mail und löschen oder verschieben Sie es in Ihren Junk- resp. Spam-Ordner.
  • Folgen Sie niemals Links aus E-Mails, SMS oder anderen Nachrichten bzw. Websites, da diese manipuliert oder optisch verändert sein können.
  • Geben Sie nie sensible Daten von sich preis, wenn Sie vorgängig keine gründlichen Abklärungen getätigt haben.
  • Im Zweifelsfall ist es ratsam, direkt beim betreffenden Unternehmen nachzufragen, um die Seriosität bzw. Legitimität der Nachricht/der E-Mail/des Anrufs zu klären.

Ich habe Daten eingegeben

  • Seien Sie besonders vorsichtig bei späteren E-Mails oder Anrufen, die auf den übermittelten Angaben aufbauen.
  • Achten Sie auf ungewöhnliche Bestellungen, Rechnungen oder Vertragsunterlagen in Ihrem Namen.
  • Bewahren Sie die E-Mail und vorhandene Screenshots als Beweismittel auf. Wenden Sie sich bei einem konkreten Missbrauch oder finanziellen Schaden an Ihre Kantonspolizei.