12.04.2022 Vorschussbetrug
Nachlass Betrüger melden sich als Schweizer Anwaltskanzlei

Mit seriös wirkenden Emails, die PDF Briefbeilagen enthalten, versuchen Betrüger Opfer davon zu überzeugen, dass sie einen hohen Millionenbetrag geerbt hätten. Dazu geben sie sich als Rechtanwälte von renommierten Schweizer Anwaltskanzleien aus. Die Story: Ein Verstorbener, mit dem selben Nachnamen, hätte den Rechtsanwalt damit beauftragt, das Erbe an das Opfer auszuzahlen. In Tat und Wahrheit wollen die Betrüger nur das Geld des Opfers.
Die Betrugsmasche
Häufig geben sich die Betrüger als Mitarbeiter von real existierenden Anwaltskanzleien aus. Dazu betreiben sie eine täuschend echt nachgemachte Website. Neu finden sich dort Schweizer Telefonnummern, auf die man tatsächlich anrufen kann.
Es handelt sich allerdings nicht um die richtige Telefonnummer der existierenden Kanzlei, sondern um sogenannte Skype Nummern von Microsoft Irland, die die Betrüger anonym gemietet haben.
Screenshot der betrügerischen E-Mail
Screenshot des betrügerischen Schreibens
Hohe Geldbeträge und Zeitdruck
Gelockt werden die Opfer mit hohen Geldbeträgen. Ausserdem herrscht immer Zeitdruck, da ansonsten das angebliche Erbe verfallen würde. Lässt sich das Opfer auf eine Konversation ein, so werden unter verschiedenen Vorwänden immer wieder Verwaltungsgebühren fällig.
Fake-Website
Was muss ich tun
- Antworten Sie NIE auf ein solches Mail.
- Wenn Sie wirklich ein Erbe antreten können, dann erfahren sie es von den Behörden in der Schweiz.
- Geben Sie keine persönlichen Informationen preis.
- Senden Sie auf keinen Fall amtliche Dokumenten, etc. bzw. Kopien weiter, wenn Sie bezüglich des Empfängers keine 100% Sicherheit haben.
- Melden Sie uns die Fake Website.
- Melden Sie uns die Fake Telefonnummer.
Ich habe den Betrügern bereits Geld oder amtliche Dokumente gesendet
- Melden Sie den Vorfall schnellstmöglich Ihrem Finanzinstitut und leiten Sie eine Rückforderung der Zahlung ein.
- Lassen Sie die amtlichen Dokumente als ungültig erklären und erstellen Sie neue.
- Begeben Sie sich nach telefonischer Voranmeldung zu Ihrer örtlichen Polizeistelle und erstatten Sie Anzeige.