01.07.2026 Vishing/Smishing/(Spear) Phishing: Erhältlich machen von persönlichen und/oder vertraulichen Daten in unbefugter Weise

ZKB-Phishing-Mail zielt auf eBanking-Zugriff ab

Eine E-Mail im Namen der Zürcher Kantonalbank fordert zur Bestätigung der Telefonnummer auf. Dort werden persönliche Angaben und ein Aktivierungsdokument abgefragt, wodurch die Täterschaft Zugriff auf das eBanking erhalten können.

  • Betrug
  • Mail
  • Fake Website

Die Betrugsmasche

In der betrügerischen E-Mail wird behauptet, bei einer Überprüfung der Stammdaten sei festgestellt worden, dass die hinterlegte Telefonnummer möglicherweise nicht mehr aktuell sei. Zur Sicherheit des Kontos müsse die aktuelle Rufnummer bestätigt werden. Über ein Button in der E-Mail wird auf eine betrügerische Phishing-Seite weitergeleitet.

Die gefälschte Webseite ist im Design der Zürcher Kantonalbank gestaltet und fordert zunächst zur Eingabe der Vertragsnummer sowie des eBanking-Passworts auf. In einem weiteren Schritt werden persönliche Angaben wie Name, Telefonnummer und Geburtsdatum abgefragt.

Zum Schluss wird ein sogenannter «Access-Aktivierungsbrief» verlangt. Die Opfer sollen diesen scannen und hochladen, um die angebliche Authentifizierung abzuschliessen. Mit dem hochgeladenen Dokument können die Betrüger versuchen, ein neues Gerät für das eBanking zu registrieren und so vollständigen Zugriff auf das Konto zu erhalten.

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Was muss ich tun

  • Leiten Sie potenzielle Betrugs-E-Mails an Cybercrimepolice.ch weiter.
  • Ignorieren Sie das E-Mail und löschen oder verschieben Sie es in Ihren Junk- resp. Spam-Ordner.
  • Folgen Sie niemals Links aus E-Mails, SMS oder anderen Nachrichten bzw. Websites, da diese optisch manipuliert oder verändert sein können.
  • Geben Sie nie sensible Daten von sich preis, wenn Sie vorgängig keine gründlichen Abklärungen getätigt haben.
  • Im Zweifelsfall ist es ratsam, direkt beim betreffenden Unternehmen nachzufragen, um die Seriosität bzw. Legitimität der E-Mail zu klären.

Ich habe meine Daten preisgegeben

  • Informieren Sie umgehend Ihr Finanzinstitut.
  • Begeben Sie sich nach telefonischer Voranmeldung zu Ihrer örtlichen Stelle der Kantonspolizei und erstatten Sie Anzeige.