16.04.2025 Missbrauch von Online-Zahlungssyst./Wertkarten oder einer fremden Identität, um einen Betrug zu begehen
Betrugsmasche mit gefälschten Postquittungen

Dass sich Betrüger auf Kleinanzeigenplattformen als Kaufinteressenten ausgeben und vorschlagen, den Kauf über einen angeblichen Paketdienst abzuwickeln, ist eine bereits bekannte Masche. Neu setzen sie jedoch gefälschte Postquittungen ein, um glaubwürdiger zu wirken.
Die Betrugsmasche
Betrüger suchen gezielt nach Angeboten auf Kleinanzeigenportalen und kontaktieren die Verkäufer zunächst über den Plattform-Chat, später meist via WhatsApp.
Screenshot des Chat-Verlaufs
Die Cyberkriminellen geben vor, beispielsweise über die Schweizerische Post den Artikel sowie die Lieferung bereits bezahlt zu haben. Dazu schicken sie den potenziellen Opfern ein Foto einer angeblichen Postquittung mit einem QR-Code, der für den Erhalt des Geldes gescannt werden müsse.
Gefälschte Postquittung
Der QR-Code führt zu einer gefälschten Website auf der die Cyberkriminellen vorgeben, der Kaufbetrag werde auf die persönliche Kreditkarte überwiesen. So versuchen sie, an die Kreditkartendaten zu gelangen.
Fake-Website
Was muss ich tun
- Leiten Sie potenzielle Betrugs-Links/QR-Codes an Cybercrimepolice.ch weiter.
- Folgen Sie niemals Links aus E-Mails, SMS, etc. oder von anderen Websites, da diese optisch verändert sein können.
- Geben Sie nie sensible Daten von sich preis, wenn Sie vorgängig keine gründlichen Abklärungen getätigt haben.
- Im Zweifelsfall ist es ratsam, direkt beim betreffenden Unternehmen nachzufragen, um die Seriosität der Mitteilung zu klären.
Ich habe meine Daten preisgegeben
- Informieren Sie umgehend Ihr Finanzinstitut und lassen Sie die involvierten Bank-/Debitkarten sowie den E-Banking-Account sperren.
- Begeben Sie sich nach telefonischer Voranmeldung zu Ihrer örtlichen Stelle der Kantonspolizei und erstatten Sie Anzeige.